Kostenfaktor: Wartungskosten | Instandhaltungskosten
Die durchschnittliche Lebensdauer für Aufzüge liegt bei 20 bis 30 Jahren. Das bedeutet für den Betreiber von überwachungsbedürftigen Aufzugsanlagen auch 20 bis 30 Jahre Wartung, Instandhaltung, Austausch von Verschleissteilen, Reparaturen etc.. Diese Ausgaben sind gegenüber den Anschaffungskosten, über die gesamte Lebensdauer und Laufzeit gesehen, der entscheidende Kostenfaktor.
Wer diese Aufgaben übernimmt liegt in der Entscheidung des Betreibers. Natürlich belebt Konkurrenz das Geschäft. Natürlich nimmt ein Betreiber einen Wechsel des Dienstleisters für die Aufzugswartung vor, wenn er eine bessere Leistung für den gleichen Aufwand erhalten kann. Und natürlich nimmt ein Betreiber einen Wechsel des Dienstleisters für die Aufzugswartung vor, wenn die gleiche Leistung für einen geringeren Preis verfügbar ist – im Idealfall jedenfalls.
Kostenfalle Abhängigkeit
Um von den Vorteilen einer freien Wahl auf einem freien Markt zu profitieren ist die Unabhängigkeit des Betreibers Voraussetzung. Wer diese Unabhängigkeit aufgibt gerät im schlechtesten Fall in eine Kostenfalle. Die Ursachen für eine Abhängigkeit können bereits in der Planung eines Aufzugs liegen. Manche Aufzugshersteller verwenden vorzugsweise ihre eigenen, firmeninternen Produkte speziell im Bereich der Antriebsregelung bzw. Steuerung. Zitat aus aufzugsberatung.wordpress.com: "Damit wird für den Betreiber die Möglichkeit eines Firmenwechsels wesentlich erschwert. Weiterhin hat dies den Nachteil, dass er meist für die Lebensdauer der Anlage an den Erbauer gebunden ist. Ein Wechsel der Wartungsfirma zwecks möglicher Kostenreduzierung oder aus anderen Gründen ist somit fast unmöglich. Ebenso sind oft Reparaturen einzig und allein durch den Aufzugserrichter der Anlage durchführbar. Gerade diese Abhängigkeit sollte aber vermieden werden."
Zitatende
Um Unabhängigkeit zu gewährleisten ist also bereits bei der Planung einer Aufzugsanlage darauf zu achten die entsprechend spezifischen Vorgaben zu machen. Neben Wartungsverträgen die über die Lebenszeit des Gebäudes oder der Anlage gelten, führen auch Verträge die sich ohne Vorwarnung von selber verlängern oft zum Ausschluss der Konkurrenz.
Aber auch nachträglich kann der Betreiber in die "Kostenfalle Abhängigkeit" geraten. Bei der Beauftragung von Massnahmen zur Modernisierung von Aufzügen gilt das gleiche Prinzip wie bei der Planung eines Aufzugbaus. Spezifische Vorgaben bei der Auftragserteilung können hier Abhilfe schaffen.
Unabhängig sein – unabhängig werden – unabhängig bleiben
Ein GFT-Kunde profitiert von der Gewährleistung seiner Unabhängigkeit. Weder im Aufzugsbau noch bei der Modernisierung verwendet die GFT Komponenten die den Auftraggeber bzw. Betreiber an einen bestimmten Dienstleister binden. Alle Leistungen der Grädler-Aufzug zur Aufzugswartung, Instandhaltung oder Reparatur werden TÜV-zertifiziert, nach BetrSichV und nach den Richtlinien der DIN EN ISO 13015 erbracht und sind für Aufzugsanlagen aller Art und unabhängig vom Hersteller verfügbar. Alle GFT-Vertragsarten haben eine Laufzeit von einem Jahr bis zu fünf Jahren (gesetzliche Höchstdauer). Im Idealfall führt die Beauftragung der GFT zu Reparaturen oder Modernisierungen dazu den Betreiber nachträglich unabhängig zu machen.