Kostenfaktor: Wartungs- und Instandhaltungsvertrag
Es gibt "Lebenslängliche Wartungsverträge" für Aufzüge (Fahrstuhl / Lift) die über die Lebenszeit des Gebäudes oder der Anlage gelten. Es gibt Wartungsverträge die sich ohne Vorwarnung von selber langfristig verlängern. Es gibt Wartungsverträge die für 50 Jahre gelten. Mit der Unterschrift nimmt sich der Betreiber jede Möglichkeit zu einer alternativen Entscheidung. Bleibt nur noch der Gang zum Rechtsanwalt, den in solchen Fällen kann die Vereinbarung rechtswidrig sein. Beliebt sind auch Wartungs- und Instandhaltungsverträge für Aufzüge die eine jährliche Steigerung der Kosten beinhalten.
Der alternative Wartung- und Instandhaltungsvertrag
Ein Service-, Wartungs- oder Instandhaltungsvertrag der GFT-Aufzug hat eine Laufzeit von einem bis zu fünf Jahre. Die Vertragslaufzeit von fünf Jahren entspricht im übrigen der gesetzlichen Höchstdauer. Jährliche Kostensteigerungen oder prozentuale Erhöhungen innerhalb der Laufzeit sind bei GFT-Verträgen nicht vorgesehen. Diese Kostenstabilität bringt Planungsicherheit und erleichtert ggf. den Aufwand für Betreiber die bislang – um jährlichen Kostensteigerungen zu entgehen – gezwungen waren ausschliesslich Ein-Jahres-Verträge abzuschliessen. Ein GFT-Vertrags-Kunde profitiert auch von der Gewährleistung der Unabhängigkeit.
Alle Vertragsleistungen der Grädler Fördertechnik GmbH werden ISO 9001-zertifiziert und nach den aktuellen Richtlinien und Normen zur Betriebssicherheit erbracht. Drei Leistungsumfänge sind verfügbar: