Wartung für Aufzüge (Fahrstuhl / Lift)
Alle Leistungen der GFT-Aufzug zur Aufzugswartung werden TÜV-zertifiziert, nach BetrSichV und nach den Richtlinien der DIN EN ISO 13015 erbracht. Im Rahmen eines normalen Wartungsvertrags werden folgende Arbeiten durchgeführt:
- Reinigung (besenrein)
- aller Teile im Fahrschacht
- Kabinendach
- Schachtgrube
- Maschinenraum
- Überprüfung sämtlicher Sicherheitskontakte
- Kontrolle und Prüfung
- aller Sicherheitseinrichtungen
- Seile
- Führungen
- Schaltgeräte
- Ölstand
- aller sicherheisrelevanten Teile
- Nachstellen
- Triebwerksbremse
- Schalt- und Steuerapparate
- Haltegenauigkeit (Bündigkeit)
- Türschließmaschine
- Schmierung
- aller beweglichen Teile
und sämtliche Maßnahmen zur Bewahrung des Sollzustandes einer Aufzugsanlage.
Im Wartungspreis enthalten sind alle Reinigungs- und Schmiermaterialien. Festgestellte Mängel werden dokumentiert und in einem detaillierten Bericht zu notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen unaufgefordert übergeben.
Die Wartungsleistungen sind in den Verträgen zur GFT-Teilunterhaltung sowie zur GFT-Vollunterhaltung integriert. Mehr →
Entsprechend befähigte und qualifizierte Personen sowie die Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9001:2015 sorgen für die fortlaufende Einhaltung von sich ändernden Richtlinien und Normen, wie z.B.
- DIN EN 13015, Dezember 2008. Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen - Regeln für Instandhaltungsanweisungen; Deutsche Fassung EN 13015:2001+A1:2008
- Amendments A3
- BetrSichV: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes