Der Notfallplan für Aufzüge zum download
Für überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen ist seit der Novelle der BetrSichV. mit Inkrafttreten zum 31.05.2015 ein Notfallplan zu hinterlegen. Für bestehende Aufzüge gilt eine Karenzzeit bis zum 31.05.2016. Für neue Anlagen (Betrieb ab 01.06.2015) gibt es keine Übergangsfrist. Auf Wunsch erstellt und hinterlegt der GFT-Service den Notfallplan, überwacht die ordnungsgemäße Anbringung der geeigneten Prüfplakette und achtet auf die Einhaltung der Frist zur Installation eines Zweiwege-Kommunikationssystems.
Als Muster und elektronisches PDF-Formular zum Ausfüllen finden Sie den Notfallplan für Aufzüge → hier zum download.