24 Stunden Notruf und Notrufleitwarte für Aufzugsanlagen (Fahrstuhl / Lift)
Betreiber von Personen-Aufzügen müssen die Befreiung von eingeschlossenen Personen innerhalb von 30 Minuten gewährleisten. Sofern dies nicht durch einen ständig erreichbaren Aufzugswärter geschehen kann, muss ein Notrufleitsystem nach der Norm EN 81-2 vorhanden sein.
Erfüllung von Betreiberpflichten
Die GFT bietet den Service für die bestimmungs- und normgerechte Erfüllung dieser Pflicht. Dieser Service funktioniert unabhängig von Herstellern und Anbietern – die GFT sucht und findet die geeignete Lösung für den tatsächlichen Bedarf – kundenorientiert und zuverlässig. Die Abwicklung der technischen Prüftermine sind inklusive. Die GFT bietet innovative Lösungen (GSM) und beobachtet die Entwicklung rund um die EN 50518.
- Personenbefreiung | Notrufleitwarte Berlin
- Personenbefreiung | Notrufleitwarte Brandenburg
- Personenbefreiung | Notrufleitwarte bundesweit
YouTube Video (TÜV SÜD) zum Thema Aufzug Notruf
Bei einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung mit der sicherheitstechnischen Bewertung nach § 15 (Personenaufzug) durch zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) wird das Fehlen eines Notrufsystems mit der höchsten Risikostufe beurteilt.
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Geprüft wird nach
- TRBS 1111 (Technische Regeln für Betriebssicherheit - Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung)
- DIN EN 81-80:2004-02 (Regeln für die Erhöhung der Sicherheit bestehender Personen- und Lastenaufzüge)
- DIN EN 81 - 1/2: 1998 (Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen / Elektrisch und hydraulisch betriebene Personen- und Lastenaufzüge)
Entstörungs-Service für alle ...
Egal ob Sie GFT-Kunde im Rahmen eines Wartungs- oder Instandhaltungsvertrages sind oder nicht ... der Entstörungsdienst der Grädler Fördertechnik GmbH für kommt für alle Aufzüge – unabhängig von Hersteller oder Modell. Und manchmal sind wir die letzten die gefragt werden – und die ersten die helfen können.